1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Leistung des Trainers
2.1. Der Trainer (Daniel O. Kagel) ist selbständiger, freiberuflicher Trainer.
2.2. Der Trainer (Daniel O. Kagel) erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
2.3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.
2.4. Der Trainer (Daniel O. Kagel) erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.
2.5. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3. Honorar und Kosten
3.1. Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer (Daniel O. Kagel) ist unentgeltlich.
3.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstiger Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4. Für Seminare am Wochenende und / oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.5. Reise- und Aufenthaltskosten werden je nach Vereinbarung gesondert berechnet.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung eines jeden Trainingstages fällig und sind ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zahlbar.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gekannt geworden sind.
4.5. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzügl. Kosten gem. Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1. zur Verfügung gestellt.
4.7 Der Auftraggeber stellt die für das Training erforderlichen Räume zur Verfügung.
5. Allgemeine Bedingungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einenen anderen Gerichtsstand bestimmt.